Müllentsorgungsgebühr

Müllgebühren Tarife-01.01.2023 Müllgebühr für die Haushalte: Grundgebühr: Diese Gebühr richtet sich...

Veröffentlichungsdatum:

19.09.2023

Lesedauer

1 Minute

Müllgebühren


Tarife-01.01.2023

Müllgebühr für die Haushalte:


Grundgebühr:

Diese Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt


    1 Person - Euro 12,60

    2 Personen - Euro 25,20

    3 Personen - Euro 37,80

    4 Personen - Euro 50,40


Entleerungsgebühr:

pro entleerte Abfallliter  Euro/Liter - 0,0568


Zwecks Vermeindung illegaler Müllentsorgung wird jeder Person im Haushalt eine Mindestanzahl an Abfalllitern zwingend zugeordnet:

Liter/Person - 240



Für die Ablieferung der anfallenden Abfälle aus den Zonen ohne öffentlichen Sammeldienst (z.B. Berghöfe) an der von der Gemeinde festgelegten Sammelstelle, wird eine Gebührenermäßigung von 50% auf den mengenabhängigen Tarif gewährt. Die Ermäßigung wird auch im Falle der Anrechnung der vorgeschriebenen Mindestanzahl an Abfalllitern angewandt. Für leerstehende Zweitwohnungen wird zum Zwecke der Berechnung der Abfallgebühr eine theoretische Anzahl von Nr. 02 (zwei) Personen zugeordnet.


Müllgebühr für die Betriebe:


Grundgebühr:


    0 - 500 Liter: Euro 27,10

    500 - 1.000 Liter: Euro 54,20

    1.000 - 2.000 Liter: Euro 81,30

    2.000 - 3.000 Liter: Euro 108,40

    3.000 - 4.000 Liter: Euro 135,50

    4.000 - 6.000 Liter: Euro 189,70

    6.000 - 10.000 Liter: Euro 243,90

    10.000 - 15.000 Liter: Euro 271,00

    15.000 - 20.000 Liter: Euro 298,10

    20.000 - 25.000 Liter: Euro 325,20

    250.00 - 35.000 Liter: Euro 379,40

    über 35.000 Liter: Euro 487,80


Entleerungsgebühr:

pro entleerte Abfallliter Euro/Liter - 0,0568


 


 

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.09.2023, 11:36 Uhr

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